Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, den Bildungsgangs- und Fachgruppen (berufsbildende Schulen), dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Diese Gremien wirken bei der Erledigung der Aufgaben in der Schule gleichberechtigt nebeneinander, Sie haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die im Einzelnen durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt sind.
Der Schulvorstand hat bei Schulen mit 21 bis 50 Lehrkräften 12 Mitglieder.
Elternvertreter*innen: Saskia Jungheinrich, Ilka Backs, Michael Klindt
Schülervertreter*innen: Timo Müller, Lara Deters, Zahra Noor
Lehrkräfte:
Frau Albers-Stahl, Herr Tieben, Herr Assling, Frau Grönniger, Frau Lorenz, Frau Müller-Burridge
Dabei beträgt die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte die Hälfte (6) und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten (3) sowie der Schülerinnen und Schüler (3) jeweils ein Viertel der Mitglieder nach Satz 1.3 Die Anzahl der Lehrkräfte nach Satz 1 richtet sich danach, wie viele vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den an der Schule von allen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen.4
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a.
Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums zu finden.